NIS2 / NISG 2026: Schulungspflichten für betroffene Unternehmen
Das österreichische NISG 2026 tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. § 31 verpflichtet Leitungsorgane wesentlicher und wichtiger Einrichtungen zur Teilnahme an spezifisch gestalteten Cybersicherheitsschulungen. Die Einrichtungen müssen Mitarbeitenden regelmäßig entsprechende Schulungen anbieten.
Autor: Jürgen Schuster · Aktualisiert: 02. September 2026
Wer muss nach § 31 NISG 2026 an Cybersicherheitsschulungen teilnehmen?
Die Leitungsorgane wesentlicher und wichtiger Einrichtungen im Anwendungsbereich des NISG 2026 müssen an spezifisch gestalteten Cybersicherheitsschulungen teilnehmen. Das gilt nicht pauschal für jedes österreichische Unternehmen.
Was gilt für Mitarbeitende?
Wesentliche und wichtige Einrichtungen müssen ihren Mitarbeitenden regelmäßig entsprechende Schulungen anbieten, damit Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erkennung und Bewertung von Cyberrisiken aufgebaut werden.
Häufige Fragen
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Eine Karte, ein Gedanke. Lange Sammelkarten mit fünf Teilaspekten kannst du beim Wiederholen nicht sauber bewerten.
Aktives Abrufen statt Wiedererkennen. Die Vorderseite sollte eine echte Frage sein, nicht nur ein Stichwort.
Eigene Worte auf der Rückseite. Formuliere Antworten, die du auch in der Prüfung so aufschreiben würdest.
Verteiltes Wiederholen. Mehrere kurze Durchgänge über Tage bringen mehr als ein langer Abend.