§ 14 ASchG: Unterweisung von Mitarbeitern nachweisbar ergänzen

§ 14 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber zu einer ausreichenden Unterweisung über Sicherheit und Gesundheitsschutz. Die Unterweisung muss während der Arbeitszeit und nachweislich erfolgen. Arbeitgeber müssen sich außerdem vergewissern, dass Arbeitnehmer die Unterweisung verstanden haben.

Autor: Jürgen Schuster · Aktualisiert: 02. September 2026

Was verlangt § 14 ASchG von Arbeitgebern?

Arbeitgeber müssen für ausreichende Unterweisung über Sicherheit und Gesundheitsschutz sorgen. Sie muss während der Arbeitszeit stattfinden, nachweislich erfolgen und auf Arbeitsplatz sowie Aufgabenbereich abgestimmt sein.

Muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Unterweisung verstanden wurde?

Ja. § 14 Abs. 4 ASchG verlangt, dass sich Arbeitgeber vergewissern, dass Arbeitnehmer die Unterweisung verstanden haben. Ein Wissenscheck kann diese Verständniskontrolle ergänzen.

Häufige Fragen

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Verteiltes Wiederholen. Mehrere kurze Durchgänge über Tage bringen mehr als ein langer Abend.